Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Förderdatenbank
Bund (BMU)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Kultur- und Kreativwirtschaft · Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz.
Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und Ähnliches,
- Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie
- agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen.
Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind:
- Forschungseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen).
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben.
- Sie halten die Empfehlungen des „Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ein und veröffentlichen Ihre Ergebnisse per Open Access.
- Sie führen Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durch.
- Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen.
- Ihre Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.
Von der Quelle genannte Themen: Innovationsförderung Forschungsförderung Verbraucherrecht
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMU)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · programm-zur-innovationsfoerderung-im-verbraucher
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