Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU -Projekten (PfI- KMU )
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
7. Feb. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte.
Sie erhalten die Förderung für
- Internationalisierungsmaßnahmen, die sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben,
- Ihre Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modeschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, wenn diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei EUR 6.000 liegen.
Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
- des produzierenden Gewerbes,
- des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
- aus den definierten Clustern
mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Vorhaben müssen Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte im Land Berlin erwarten lassen.
- Aus der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen müssen Sie bereits Umsätze erzielen.
- Ihre Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Die Produkte müssen Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickeln.
- Wenn Ihr Vorhaben auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert wird, müssen Sie zusätzlich die Fördervoraussetzungen der GRW entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens erfüllen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 9. April 2024, Amtsblatt für Berlin Nr. 18 vom 3. Mai 2024, S. 1091.
Von der Quelle genannte Themen: Internationalisierung Unternehmen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
7. Feb. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · programm-fuer-internationalisierung-foerderung-kmu
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