Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU -Projekten (PfI- KMU )

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

7. Feb. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte.

Sie erhalten die Förderung für

  • Internationalisierungsmaßnahmen, die sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben,
  • Ihre Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modeschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, wenn diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei EUR 6.000 liegen.

Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

  • des produzierenden Gewerbes,
  • des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
  • aus den definierten Clustern

mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Vorhaben müssen Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte im Land Berlin erwarten lassen.
  • Aus der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen müssen Sie bereits Umsätze erzielen.
  • Ihre Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Die Produkte müssen Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickeln.
  • Wenn Ihr Vorhaben auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert wird, müssen Sie zusätzlich die Fördervoraussetzungen der GRW entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens erfüllen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 9. April 2024, Amtsblatt für Berlin Nr. 18 vom 3. Mai 2024, S. 1091.

Von der Quelle genannte Themen: Internationalisierung Unternehmen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

7. Feb. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · programm-fuer-internationalisierung-foerderung-kmu

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