Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) – Modul 2 Sonderfall für DAK--Digitalen Automatischen Kupplung -Pionierzüge (PioDAK)
Förderdatenbank
Bund (BMVI)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
2. Nov. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie können eine Förderung für DAK--Digitalen Automatischen Kupplung -Pionierzüge mit maßgeblichem Forschungs- und Entwicklungscharakter beantragen. Gefördert werden Vorhaben, die die Ausrüstung und Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung im Realbetrieb direkt mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbinden.
Was gefördert wird
Im Rahmen des Sonderfalls von Modul 2 der Förderrichtlinie PioDAK wird der Einbau und die Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) in Pionierzügen gefördert, sofern das Vorhaben einen maßgeblichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter nach Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweist.
Gegenstand der Förderung sind die Anschaffung, Umrüstung, Vorbereitung und Zulassung von Pionierzügen mit dem DAK--Digitalen Automatischen Kupplung-Basispaket in Kombination mit begleitenden wissenschaftlich-technischen Untersuchungen, Labortests und der Entwicklung neuer digitaler Funktionalitäten. In diesem Sonderfall können bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) an zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten je Projekt bei einer maximalen Projektlaufzeit von bis zu 4 Jahren berücksichtigt werden.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird ein Zuschuss auf Kostenbasis (AZK) gewährt, wobei die Förderquote je nach Ausrichtung der Arbeiten und Unternehmensgröße (mit Boni für KMU sowie für die Bereitstellung von Open Data) bis zu 80 % betragen kann.
Für Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen kann bei Beihilfefreiheit und erbrachtem Trennungsnachweis eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % auf Ausgabenbasis (AZA) bewilligt werden.
Bedingungen laut Quelle
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind als juristische Person ein Fahrzeug-Eigentümer, Schienenverkehrsunternehmen, Halter von Schienenfahrzeugen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung.
- Das Vorhaben verbindet die Ausrüstung und den Betrieb von DAK--Digitalen Automatischen Kupplung-Pionierzügen zwingend und nachweisbar mit maßgeblichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsarbeiten gemäß Artikel 25 AGVO.
- Die geförderten Fahrzeuge werden vollständig mit dem DAK--Digitalen Automatischen Kupplung-Basispaket ausgestattet, welches neben der Hardware auch die digitalen Funktionen zur automatischen Erfassung der Wagenreihung, Zugintegritätsprüfung, Erfassung der sicheren Zuglänge sowie automatischem Entkuppeln und automatischer Bremsprobe beinhaltet.
- Die Fahrten der geförderten DAK--Digitalen Automatischen Kupplung-Pionierzüge erfolgen nachweislich zu mindestens ein Drittel der gefahrenen Trassenkilometer auf dem Schienennetz in Deutschland.
- Die geförderten Schienenfahrzeuge verfügen nach der Investition mindestens fünf Jahre lang über eine gültige Eintragung im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister mit dem Code 00.
- Bei einer angestrebten Vollfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen liegt keine staatliche Beihilfe gemäß FuEuI-Unionsrahmen vor und es wird ein Nachweis über die strikte Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten erbracht.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens unter Einbeziehung der erforderlichen Eigenbeteiligung ist gesichert.
- Mit dem zu fördernden Vorhaben wurde vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
- Sie erklären sich bereit, die im Rahmen des Projekts erhobenen Daten und wissenschaftlichen Erkenntnisse als Open Data, Open Source oder Open Code bereitzustellen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller,
- die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Entscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind,
- über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind,
- deren Unternehmen sich in Schwierigkeiten gemäß den Beihilferegelungen der AGVO befindet.
Termine
Projektskizzen müssen innerhalb der im jeweiligen Förderaufruf genannten Frist elektronisch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität eingereicht werden. Sofern das Bundesamt für Logistik und Mobilität Unterlagen nachfordert, gilt hierfür eine verbindliche Frist von 2 Wochen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie mit dem Projekt innerhalb von 3 Monaten ab bewilligtem Laufzeitbeginn starten.
Ein zweiter Förderaufruf ist für 2027 angedacht.
Von der Quelle genannte Themen: Digitale Automatische Kupplung, DAK, DAK-Pionierzüge, FuE-Charakter, PioDAK, Schienengüterverkehr, BALM, AGVO Artikel 25, DAK-Basispaket, Open Data.
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMVI)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
2. Nov. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · piodak-modul2-sonderfall-pionierzuege
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