AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie weltweite und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung organisieren, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen.

Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
  • Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und
  • deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten.

Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert.

Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Bedingungen laut Quelle

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und
  • berufliche Schulen.

Sie müssen

  • zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben,
  • einen „Letter of Intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Partnereinrichtung die Maßnahme aktiv unterstützt, und
  • mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.

Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt:

  • für Auszubildende mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate,
  • für das Bildungspersonal mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 2 Wochen,
  • für vorbereitende Besuche mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 1 Woche.

Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 28.11.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.1.2020, B6; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.2.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 6.3.2023, B6

Von der Quelle genannte Themen: Auslandspraktika Azubis Auslandserfahrung Auslandsaufenthalt Erstausbildung Ausbilder

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · pilotprojekt-ausbildung-weltweit

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