AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Bildungseinrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie weltweite und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung organisieren, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen.
Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
- Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und
- deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten.
Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert.
Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und
- berufliche Schulen.
Sie müssen
- zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben,
- einen „Letter of Intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Partnereinrichtung die Maßnahme aktiv unterstützt, und
- mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.
Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt:
- für Auszubildende mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate,
- für das Bildungspersonal mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 2 Wochen,
- für vorbereitende Besuche mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 1 Woche.
Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 28.11.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.1.2020, B6; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.2.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 6.3.2023, B6
Von der Quelle genannte Themen: Auslandspraktika Azubis Auslandserfahrung Auslandsaufenthalt Erstausbildung Ausbilder
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · pilotprojekt-ausbildung-weltweit
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