Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

17. Aug. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.

Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich.

Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Semesterbeginn für das kommende Semester an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen ab dem 2. Semester in einem primärqualifizierenden Pflegestudium an einer staatlichen bayerischen Hochschule oder in einem staatlich anerkannten solchen Studiengang an einer kirchlichen Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sein.
  • Sie absolvieren an einer anerkannten bayerischen Hochschule mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer sowie der Praxiseinsätze gemessen an der Regelstudienzeit im Freistaat Bayern.
  • Sie verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Abschluss: Bachelor of Science) oder eines einschlägigen konsekutiven Masterstudiengangs (Abschluss: Master of Science oder Master of Arts) eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in einer Einrichtung der Akutpflege, ambulanten oder stationären Langzeitpflege, im psychiatrischen oder pädiatrischen Versorgungsbereich im Freistaat Bayern aufzunehmen und dort mindestens eine 36-monatige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Mindestumfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 72 Monaten aufrechtzuerhalten. In Härtefällen ist eine Fristverlängerung oder Verkürzung der Bindungsdauer möglich.
  • Sie legen dem Bayerischen Landesamt für Pflege zu jedem Semesterbeginn eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 27. Juli 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 468 vom 10. August 2022; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21. September 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 539 vom 22. September 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Stipendium Pflege Lebenhaltungskosten

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

17. Aug. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · pflegestipendientrichtlinie

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.