Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Aug. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.
Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich.
Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Semesterbeginn für das kommende Semester an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen ab dem 2. Semester in einem primärqualifizierenden Pflegestudium an einer staatlichen bayerischen Hochschule oder in einem staatlich anerkannten solchen Studiengang an einer kirchlichen Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sein.
- Sie absolvieren an einer anerkannten bayerischen Hochschule mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer sowie der Praxiseinsätze gemessen an der Regelstudienzeit im Freistaat Bayern.
- Sie verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Abschluss: Bachelor of Science) oder eines einschlägigen konsekutiven Masterstudiengangs (Abschluss: Master of Science oder Master of Arts) eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in einer Einrichtung der Akutpflege, ambulanten oder stationären Langzeitpflege, im psychiatrischen oder pädiatrischen Versorgungsbereich im Freistaat Bayern aufzunehmen und dort mindestens eine 36-monatige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Mindestumfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 72 Monaten aufrechtzuerhalten. In Härtefällen ist eine Fristverlängerung oder Verkürzung der Bindungsdauer möglich.
- Sie legen dem Bayerischen Landesamt für Pflege zu jedem Semesterbeginn eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 27. Juli 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 468 vom 10. August 2022; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21. September 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 539 vom 22. September 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Stipendium Pflege Lebenhaltungskosten
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Aug. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · pflegestipendientrichtlinie
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