Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Jan. 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune Projekte für die Stärkung einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten und auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege planen und umsetzen, damit Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu Hause leben können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig.

Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:

  • Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten,
  • Etablierung von Gute-Pflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung,
  • Schaffung von Pflegekrisendiensten,
  • Schaffung von pflegepräventiven Angeboten,
  • konzeptionelle Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege,
  • Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer sowie
  • Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben,
  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben,
  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Gesamtbeschreibung des geplanten Projekts mit fachlicher Konzeption vorlegen.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. September 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 485 vom 4. Oktober 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Ausbau Pflegeinfrastruktur sozialer Nahraum Pflegebedürftige Angehörige GutePflege-Lotsen Pflegekrisendienste Modellprojekte ambulanten Pflege

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Jan. 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · pflege-im-sozialen-nahraum-gutepflege

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