Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Jan. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune Projekte für die Stärkung einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten und auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege planen und umsetzen, damit Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu Hause leben können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig.
Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
- Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten,
- Etablierung von Gute-Pflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung,
- Schaffung von Pflegekrisendiensten,
- Schaffung von pflegepräventiven Angeboten,
- konzeptionelle Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege,
- Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer sowie
- Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben,
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben,
- bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfangende, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Gesamtbeschreibung des geplanten Projekts mit fachlicher Konzeption vorlegen.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. September 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 485 vom 4. Oktober 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Ausbau Pflegeinfrastruktur sozialer Nahraum Pflegebedürftige Angehörige GutePflege-Lotsen Pflegekrisendienste Modellprojekte ambulanten Pflege
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Jan. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · pflege-im-sozialen-nahraum-gutepflege
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