Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMWi)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Nov. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs.

Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU in den folgenden Modulen gefördert werden:

  • Modul „passgenaue Besetzung“ von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland
  • Modul „Willkommenslotsen“ bei der betriebliche Integration von Geflüchteten sowie zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland
  • Modul „Leitstelle“: administrative und zuwendungsrechtliche Betreuung des Förderprogramms
  • Modul „Begleitstruktur“: Basis- und Weiterbildungsschulungen für Beratende, Austausch zu fallbezogenen Fragestellungen, Jahresveranstaltung aller Teilnehmenden

Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module

  • „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
  • „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD--Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.

Ihren Antrag richten Sie jährlich bis zum 30.9. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres an die Leitstelle beziehungsweise an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe) sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung beziehungsweise Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ausgerichtet ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Beratungen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
  • Es werden regelmäßig Vollzeit-Stellen für Beraterinnen und Berater gefördert.
  • Ihre Beraterinnen und Berater dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben.
  • Sie können die Qualifikationen und Kenntnisse Ihrer Beraterinnen und Berater nachweisen.
  • Ihre Beraterinnen und Berater dürfen neben der geförderten Tätigkeit keine Projekte durchführen, die ein vergleichbares Ziel verfolgen und aus Bundes- oder Landesprogrammen gefördert werden (zum Beispiel JOBSTARTER).
  • Organisationen der Wirtschaft müssen bei Antragstellung die Gemeinnützigkeit belegen. Hierzu müssen Sie eine Bescheinigung des für Ihre Organisation zuständigen Finanzamtes vorlegen. Auch müssen Sie Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind, mit Ausnahme der Kammern,

  • Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist,
  • Universitäten und Fachhochschulen, deren Institute und Einrichtungen,
  • Stiftungen und Volkshochschulen sowie
  • kommunale Wirtschaftsförderer und kirchliche Organisationen.

Termine

Anträge für den Förderzeitraum ab Januar 2024 können 4 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (10.11.2023) eingereicht werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 30.10.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 10.11.2023, B1.

Von der Quelle genannte Themen: Willkommenslotse Integration Geflüchtete Fachkräfte Ausbildungsplätze

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMWi)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Nov. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · passgenaue-besetzung-willkommenslotsen

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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