Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung (Palu) Modul 4 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )
Förderdatenbank
Bund (BMU)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Juli 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine Kommune
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie können Zuschüsse für die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung Ihrer bereits wiedervernässten Moorböden erhalten. Der Bund fördert Investitionen in Spezialtechnik, Flächenanpassungen sowie Beratung und Schulung für Paludikulturen.
Was gefördert wird
Sie bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden, die bereits erfolgreich wiedervernässt wurden? Dann können Sie eine finanzielle Unterstützung für die Etablierung von Paludikulturen erhalten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Maßnahmen, die die nasse Nutzung dieser Flächen unterstützen.
Die Förderung gliedert sich in 5 Untermodule:
- Untermodul 4.A (Technik): Sie kaufen Spezialtechnik und Ausrüstung oder passen Ihre vorhandenen Maschinen an die Anforderungen der nassen Nutzung an.
- Untermodul 4.B (Flächenanpassung): Sie bereiten Ihre Flächen durch investive Maßnahmen für den Anbau von Paludikulturen vor, zum Beispiel für Schilf, Rohrkolben oder Torfmoose.
- Untermodul 4.C (Aufbereitung und Lagerung): Sie bauen Einrichtungen zur Lagerung und Aufbereitung Ihrer Ernteprodukte aus Paludikulturen neu oder bauen bestehende Anlagen um.
- Untermodul 4.D (Beratung): Sie nehmen spezifische Beratungsleistungen in Anspruch, die Sie bei der Umstellung der Bewirtschaftung und der Vermarktung Ihrer Produkte unterstützen.
- Untermodul 4.E (Schulung): Sie nehmen an fachspezifischen Schulungen teil, um das notwendige Wissen für die Bewirtschaftung nasser Moorböden zu erwerben.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn sich zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen in der besten Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) befinden, erhöht sich der Fördersatz auf 80 % der Ausgaben. Für individuelle Beratungen und Schulungen greifen zudem die Beihilfehöchstgrenzen (De-minimis) von 50.000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion beziehungsweise 300.000 EUR für andere Unternehmen innerhalb von 3 Jahren.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt 3.000 EUR.
- In der Regel werden 70 % Ihrer förderfähigen Ausgaben übernommen. Das gilt, wenn Ihre Flächen dauerhaft nach Vernässungsstufe 2 wiedervernässt wurden. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 20 Zentimeter unter der Geländeoberfläche.
- Der Fördersatz erhöht sich auf 80 %, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als die Hälfte der einbezogenen Flächen bereits Vernässungsstufe 1 erreicht hat. Das bedeutet: Der Wasserstand liegt höchstens 10 Zentimeter unter der Geländeoberfläche.
Bedingungen laut Quelle
Für die Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Flächenbewirtschaftender oder ein Lohn- beziehungsweise Dienstleistungsunternehmen, ein Maschinenring oder ein Gewerbebetrieb.
- Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
- Die betroffene Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß.
- Sie weisen zum Zeitpunkt der Antragstellung nach, dass die Flächen bereits nach Vernässungsstufe 1 oder 2 wiedervernässt sind.
- Wenn Sie keine eigenen Flächen besitzen, müssen Sie nachweisen, dass das verarbeitete Material von geförderten oder ausreichend nassen Flächen stammt.
- Sie haben die Nutzungsrechte an den Flächen und Anlagen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist vertraglich gesichert.
- Sie beauftragen für Installationen, Bauten, Beratungen und Schulungen ausschließlich nachweislich qualifizierte Dienstleister.
- Bei betriebsübergreifenden Beratungen haben Sie eine Kooperation mit mindestens einem weiteren Betrieb geschlossen.
- Sie stellen sicher, dass Sie Folgekosten für den Unterhalt der Technik oder der baulichen Anlagen selbst tragen.
Ausschlussgründe:
- Sie haben mit dem Vorhaben bereits begonnen oder Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen.
- Sie kombinieren die Maßnahme mit anderen öffentlichen Zuschüssen (Doppelförderung).
- Sie bringen eigene Arbeitsleistungen (Eigenleistungen) ein.
- Sie planen die industrielle Verarbeitung des Ernteguts aus der nassen Bewirtschaftung.
- Sie planen Beratungen im Vorfeld einer Wiedervernässung (diese fallen unter Fördermodul 1).
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
- Ihr Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Bei Ihnen wurde ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in der Betriebsführung festgestellt.
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung nach einer früheren Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen.
Termine
Für das Fördermodul 4 ist ein offenes Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Sie können Ihre Interessenbekundung in der ersten Stufe im festgelegten Zeitraum vom 02.11.2026 bis zum 29.01.2027 elektronisch einreichen.
Von der Quelle genannte Themen: Moorwiedervernässung; Paludikultur; Erntegut; Spezialtechnik; Moorbodenschutz; Natürlicher Klimaschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMU)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Juli 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · palu-modul4-massnahmen-wiedervernaessung
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