Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur )
Förderdatenbank
Bund (BMU)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Juni 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Besitzen oder bewirtschaften Sie Moorböden? Wenn Sie diese dauerhaft wiedervernässen, können Sie finanzielle Kompensationen erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Klimaschutz und Landwirtschaft zu vereinen.
Was gefördert wird
Sie besitzen oder bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden oder möchten diese dauerhaft und weitgehend wiedervernässen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium erhalten. Die Förderung gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch die Wiedervernässung entstehen.
Die Kompensation gliedert sich in 2 Fördermodule auf:
Fördermodul 3.A Ausgleich für den Wertverlust der Flächen:
- Dieser Teil richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer.
- Die Förderung gleicht den Wertverlust Ihrer landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus, der durch Ihre Verpflichtung zur dauerhaften Anhebung der Wasserstände entsteht.
- Bei der Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 90 % des Bodenrichtwerts, bei der Vernässungsstufe 2 (Wasserstand maximal 20 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 80 % des Bodenrichtwerts als Kompensation.
- Für forstwirtschaftliche Flächen erfolgt die Berechnung über ein separates Gutachten.
Fördermodul 3.B Ausgleich für Ertragsverluste:
- Dieser Teil richtet sich an Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter.
- Die Förderung kompensiert entgangene Deckungsbeiträge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel durch die Umstellung auf Paludikulturen oder die vollständige Nutzungsaufgabe.
- Grundlage ist der durchschnittliche Standarddeckungsbeitrag der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor Antragstellung.
- Bei der Vernässungsstufe 1 werden 100 %, bei der Vernässungsstufe 2 werden 90 % dieses Werts kompensiert. Die Auszahlung erfolgt jährlich für bis zu 7 Jahre.
Sie erhalten die finanzielle Unterstützung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Die genaue Höhe der Kompensation wird auf Basis standardisierter Werte über einen bereitgestellten Kompensationsrechner der Bewilligungsstelle oder durch ein Gutachten ermittelt. Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (bis zum 16.04.2027) stellen, erhöht sich Ihr Festbetrag um einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %.
Bedingungen laut Quelle
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:
- Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der Moorböden (für den Ausgleich von Wertverlusten).
- Sie sind Bewirtschafterin oder Bewirtschafter der Moorböden (für den Ausgleich von Ertragsverlusten).
- Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt.
- Die betroffene Moorbodenfläche ist pro Flurstück mindestens 50 Quadratmeter groß.
- Für Modul 3.B (Ertragsverlust): Sie weisen nach, dass Sie die Flächen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung durchgehend landwirtschaftlich genutzt haben.
- Sie weisen die hydrologischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine geplante dauerhafte Wiedervernässung nach und belegen das mögliche Ziel (Vernässungsstufe 1 oder 2) durch ein hydrologisches Gutachten.
- Sie haben ein Monitoringsystem für die Überwachung der Wasserstände eingerichtet.
Ausschlussgründe:
- Sie haben mit der Maßnahme zur Anhebung der Wasserstände bereits vor der Antragstellung beziehungsweise Bewilligung begonnen.
- Die Flächen sind zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bereits optimal wiedervernässt (Wasserstände gemäß Vernässungsstufe 1).
- Sie kombinieren die Maßnahme mit anderen öffentlichen Zuschüssen für denselben Zweck (Doppelförderung).
- Sie vernässen die Flächen mit dem Ziel, Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten und zu betreiben.
- Die Flächen stehen lediglich in einem hydrologischen oder räumlichen Zusammenhang zum Moor, werden aber selbst gar nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt (reine Begleitflächen).
- Für Fördermodul 3.A: Die betroffenen Flächen befinden sich im Landeseigentum, wurden mit öffentlichen Fördermitteln erworben oder es wurden dafür bereits Nutzungsrechte aus dem Fördermodul 2 gekauft.
- Für Fördermodul 3.B: Die Flächen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung forstwirtschaftlich genutzt (hierfür greift ausschließlich das Fördermodul 3.A).
- Ihr Unternehmen erfüllt die rechtlichen EU-Normen nicht und Sie müssten die Produktion auf den Flächen ohnehin einstellen.
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
- Ihr Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach EU-Beihilferecht).
- Bei Ihnen wurde ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in der Betriebsführung rechtskräftig festgestellt.
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung nach einer früheren EU-Kommissionsentscheidung nicht nachgekommen.
Termine
Für die Einreichung der Interessenbekundung für diese Kompensationsleistungen gilt ein festgelegter Zeitraum für ein offenes Auswahlverfahren vom 28.09.2026 bis zum 08.01.2027. Wenn Sie nach erfolgreicher Bewertung zur zweiten Stufe zugelassen werden, teilt Ihnen die Bewilligungsstelle in der Einladung eine individuelle Frist für Ihren förmlichen Zuschussantrag mit. Bitte beachten Sie zwingend, dass Sie den Antrag vor der geplanten Anhebung der Wasserstände stellen müssen.
Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (bis zum 16.04.2027) stellen, erhöht sich Ihr Festbetrag um einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %.
Von der Quelle genannte Themen: Moorwiedervernässung; Kompensation Ertragsverlust; Wertverlust Moorboden; Paludikultur; Natürlicher Klimaschutz; Moorbodenschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMU)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Juni 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · palu-modul3-kompensation-wiedervernaessung
Können Sie das beantragen?
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