Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Sie bekommen die Förderung für
- den Bau und Ausbau der Infrastruktur,
- die Beschaffung von Fahrzeugen sowie
- Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV,
im Einzelnen für
- Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart (zum Beispiel Seilbahnen) und nicht bundeseigener Eisenbahnen,
- öffentliche Umsteigeanlagen an Haltestellen des ÖPNV,
- zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestelleneinrichtungen,
- Betriebshöfe und zentrale Werkstätten,
- Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Antriebe in Omnibusbetriebshöfen und auf der Strecke, soweit sie dem Betrieb des ÖPNV dient,
- Beschleunigungsmaßnahmen, , vor allem rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL/ITCS) und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz,
- Vorhaben der Deutschen Bahn AG,
- Linienomnibusse,
- Schienenfahrzeuge sowie
- ÖPNV-Zuweisungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Fahrzeugförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz bei Schienenfahrzeugen auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt werden. Für die Förderung von Omnibussen werden vom für Verkehr zuständigen Staatsministerium Festbeträge festgelegt.
Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens 33 und ein Drittel Prozent betragen.
Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt melden Sie bitte Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.
Anträge für Fahrzeuge und für ÖPNV-Zuweisungen richten Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1.12. eines jeden Jahres für das folgende Jahr an die örtlich zuständige Regierung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sowie
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Vorhabensträger.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie führen Ihr Vorhaben in Bayern durch. Als nicht in Bayern ansässiger Antragsteller können Sie Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen erhalten, wenndas Fahrzeug weit überwiegend in Bayern eingesetzt wird und
- Sie von dritter Seite keine vergleichbaren Zuwendungen erhalten.
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- in einem Nahverkehrsplan oder in einem gleichwertigen Plan enthalten sein,
- mit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein,
- einen Beitrag zur Erreichung der Barrierefreiheit im ÖPNV leisten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Finanzen und für Heimat vom 28. November 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 622 vom 13. Dezember 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Öffentlicher Personennahverkehr Infrastruktur
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · oepnv-zuwendungsrichtlinien-rzoepnv
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