Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal,
- die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien,
- gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne),
- kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation,
- extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation,
- externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt
- für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.100.000 EUR je Kooperation und Jahr,
- für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Studien, Erhebungen und Gutachten bezüglich möglicher Kooperationen, Kooperationserweiterungen und innovativer Projekte bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für regelhaft zu erstellender Studien, Erhebungen und Gutachten in bestehenden Kooperationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen.
Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31. Oktober des Vorjahres an. Nach Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April des der Anmeldung folgenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder mehreren Aufgabenträgern für den ÖPNV,
- Tarif- und Verkehrsgemeinschaften,
- Tarif- und Verkehrsverbünde sowie
- bei bestimmten Vorhaben Vereine.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.
- Das Image des ÖPNV als attraktive, moderne, sichere und komfortable Alternative zum Individualverkehr muss durch Ihre Maßnahme gestärkt werden.
- Ihr Vorhaben muss die Gesellschafts-, Satzungs- oder Kooperationsvertragsziele mit umsetzen und im Einklang mit vorhandenen Planungen und Zielen der ÖPNV-Aufgabenträger stehen.
- Ihr Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
- Sie müssen mit mindestens einem weiteren Aufgabenträger einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen und darin die Belange des Landes als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr berücksichtigen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 21. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 15. Januar 2024, S. 93
Von der Quelle genannte Themen: ÖPNV Nahverkehr Kooperation Zusammenarbeit effektiv Bus Straßenbahn
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · oepnv-kooperation-th
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