Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbares WLAN gibt.
Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten:
- Anschaffung der Access Points des zu errichtenden WLANs,
- Anschluss des WLANs an das Breitbandnetz,
- notwendige Baumaßnahmen zur Anbringung der Access Points einschließlich der Materialkosten sowie
- einmalige Inbetriebnahme, Konfiguration sowie den Anschluss aller Access Points an ein WLAN-Managementsystem.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenloses WLAN errichten wollen und gleichzeitig Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das geförderte WLAN muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, unter anderem die Anbindung an das Internet mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s und die Unterstützung der Standards IEEE 802.11 a/b/g/n/ac oder deren Weiterentwicklung.
- Beachten Sie, dass die Errichtung des WLANs wirtschaftlich sein muss.
- Das WLAN muss in ein nachhaltiges Nutzungskonzept eingebunden sein. Dieses Nutzungskonzept muss die Vorzüge des kostenfreien drahtlosen Internetzugangs bei der Nutzung lokaler öffentlicher Dienstleistungen, touristischer oder kultureller Angebote beschreiben.
Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 1. Juli 2019, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 36 vom 30. September 2019, S. 342.
Von der Quelle genannte Themen: WLAN Digitalisierung Internet Netz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · oeffentlich-kostenfrei-nutzbare-wlans
Können Sie das beantragen?
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