Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.

Was gefördert wird

Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister.

Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist.

Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Sperrandrohung oder Sperre muss unverschuldet sein, es darf sich also nicht um rechtmäßige Forderungen handeln, die vor dem letzten üblichen Abrechnungszeitraum Ihnen gegenüber erhoben worden sind.
  • Sie können Ihre Energieschulden nicht durch Ihre laufenden Einnahmen decken.
  • Ihr jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 280 Prozent der Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).
  • Sie beziehen keine Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Das Energieversorgungsunternehmen hat Ihrem Haushalt eine Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen.
  • Im Rahmen der Sperrandrohung oder Behebung der Sperre dürfen Sie noch keine Leistung von anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
  • Sie müssen die Bereitschaft zeigen, eine Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 23. Dezember 2022 in der Fassung vom 20. Dezember 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Härtefall Sperre Energieschulden Strom Gas Heizung Ukraine Krieg

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · nothilfe-energieschulden-privathaushalte

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