Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Rad- und Fußverkehrs

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

18. März 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs, Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Beschaffung von serienmäßig hergestellten Lastenfahrrädern / Lastenpedelecs,
  • Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
  • Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen,
  • innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Erstellung von Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten durch Dritte.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Lastenfahrräder 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 500 EUR,
  • Lastenpedelecs 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 1.000 EUR,
  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage,
  • Fahrradabstellanlagen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Abstellanlagen an gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Schulen oder Kitas 95 %,
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage, bei Vorhaben an Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • innovative Projekte bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR, bei Vorhaben an oder in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Rad- und/oder Fußverkehrskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR.

Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten, Ladeeinrichtungen sowie Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Schul- beziehungsweise Kitaprojekten bei 2.000 EUR, bei Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs und Reparatur- beziehungsweise Servicestationen bei 500 EUR.

Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs bekommen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
  • kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
  • Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken,
  • eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen Lastenfahrräder und Lastenpedelecs nicht zur entgeltlichen Vermietung („Leihservice“ oder „Sharing-Konzept“) beschaffen. Eine private Nutzung der geförderten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
  • Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen.
  • Ihre angeschafften Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs müssenüber standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen,
  • für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein,
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben.

Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Lastenfahrrädern beziehungsweise Lastenpedelecs,
  • Fahrzeuge, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt,
  • Fahrzeuge, deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.

Von der Quelle genannte Themen: Klimaschutz CO2-Senkung Investitionen Lastenverkehr Cargobike Gütertransport Personenbeförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

18. März 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · nmob-rad

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