Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Rad- und Fußverkehrs
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
18. März 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs, Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei investiven Maßnahmen und Modellprojekten zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs sowie der begleitenden Infrastruktur.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Lastenfahrrädern / Lastenpedelecs,
- Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr,
- Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
- Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen,
- innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
- Erstellung von Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten durch Dritte.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Lastenfahrräder 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 500 EUR,
- Lastenpedelecs 25 % des Anschaffungspreises, jedoch maximal 1.000 EUR,
- Service- und Reparatur-Stationen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage,
- Fahrradabstellanlagen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Abstellanlagen an gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Schulen oder Kitas 95 %,
- Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR pro Anlage, bei Vorhaben an Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- innovative Projekte bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR, bei Vorhaben an oder in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Rad- und/oder Fußverkehrskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt bei innovativen Projekten, Rad- und/oder Fußverkehrskonzepten, Ladeeinrichtungen sowie Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Schul- beziehungsweise Kitaprojekten bei 2.000 EUR, bei Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs und Reparatur- beziehungsweise Servicestationen bei 500 EUR.
Pro Jahr können Sie die Förderung für maximal 5 Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs bekommen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
- kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen,
- Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken,
- eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen Lastenfahrräder und Lastenpedelecs nicht zur entgeltlichen Vermietung („Leihservice“ oder „Sharing-Konzept“) beschaffen. Eine private Nutzung der geförderten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
- Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen.
- Ihre angeschafften Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs müssenüber standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen,
- für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein,
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben.
Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Lastenfahrrädern beziehungsweise Lastenpedelecs,
- Fahrzeuge, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt,
- Fahrzeuge, deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.
Von der Quelle genannte Themen: Klimaschutz CO2-Senkung Investitionen Lastenverkehr Cargobike Gütertransport Personenbeförderung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
18. März 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nmob-rad
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