Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Aug. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr.
Sie bekommen die Förderung für
- Lade- und Betankungsinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
- Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,
- Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff,
- den Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weitere notwendige Baumaßnahmen für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,
- Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,
- Investitionen in die digitale Infrastruktur, insbesondere Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,
- innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- Lade- und Betankungsinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen und Kleinstunternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Distribution von erneuerbaren Energien oder erneuerbarem Wasserstoff entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben,
- Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken sowie weiteren notwendigen Baumaßnahmen höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden,
- Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 % der Schulungskosten, jedoch höchstens 300 EUR Fahrerschulungskosten je Person und höchstens 1.800 EUR Werkstattschulungskosten je Person,
- Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten,
- innovativen Projekten mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Infrastruktur oder Ihr Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
- Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Reallabor-, Modell- und Pilotcharakter.
- Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
- Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
- Der Strom für eine geförderte Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Verwaltungskosten,
- Rückbaumaßnahmen,
- Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung des Projekts,
- Planungskosten,
- Ausgaben für den Betrieb der geförderten Infrastruktur,
- Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.
Von der Quelle genannte Themen: ÖPNV Netzanschluss Ladeinfrastruktur Betankungsinfrastruktur Wasserstoff Elektrolyseanlagen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Aug. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nmob-alternative-antriebe
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