Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Dez. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe.
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für
- Anschaffung, Aufbau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 beziehungsweise Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (beispielsweise MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, sowie
- den dafür erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht.
Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt richtet sich nach der maximal möglichen Ladeleistung des Ladepunkts:
- mögliche Ladeleistung kleiner 100 kW: maximal EUR 10.000 pro Ladepunkt,
- mögliche Ladeleistung ab 100 kW und kleiner 500 kW: maximal EUR 20.000 pro Ladepunkt,
- mögliche Ladeleistung 500 kW und höher: maximal EUR 100.000 pro Ladepunkt.
Der Zuschusshöchstbetrag für den Netzanschluss je Antrag beziehungsweise Ladeort ist begrenzt auf
- höchstens EUR 10.000 bei Anschluss an das Niederspannungsnetz,
- höchstens EUR 100.000 bei Anschluss an das Mittel-/Hochspannungsnetz und bei Anschluss an das Niederspannungsnetz in Verbindung mit einem zusätzlichen Pufferspeicher (in der Ladesäule integriert oder extern) von mindestens 100 kWh.
Erfüllt Ihr Vorhaben innovative Zusatzkriterien, ist
- eine Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich,
- der Höchstbetrag auf EUR 20.000 begrenzt.
Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag (beziehungsweise Ladeort) ist auf maximal EUR 250.000 beziehungsweise pro Unternehmen in einem Förderaufruf auf maximal EUR 500.000 begrenzt.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Fachunternehmen müssen den Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur vornehmen.
- Die technischen und rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten (beispielsweise technische Netzanschlussbedingungen, VDE).
- Sie müssen die Ladepunkte spätestens nach 18 Monaten – ab dem Erstellungsdatum des entsprechenden Zuwendungsbescheids gerechnet – in Betrieb nehmen.
- Sie sind verpflichtet, die geförderte Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre zu betreiben.
- Vor Bewilligung der Zuwendung dürfen Sie nicht mit dem Vorhaben beginnen.
- Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Neubau, Umbau oder Gestaltung von Stellplätzen, Wegen, Zufahrten oder Gebäude,
- Leasing oder Miete von Ladeinfrastruktur,
- Betrieb, Wartung oder sonstige laufende Kosten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 27. September 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 493 vom 11. Oktober 2023; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 25. März 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 165 vom 10. April 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Speditionen Straßengüterverkehr E-Mobilität Ladepunkt Netzanschluss Güterverkehr Lkw
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Dez. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nicht-oeffentl-ladeinfrastruktur-e-gueterverkehr
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
