Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg nichtinvestive Maßnahmen planen, mit denen Sie die städtebaulichen Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet ergänzen und den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg fördert in Ergänzung der Städtebauförderung die Begleitung, Unterstützung und Verstetigung nichtinvestiver Maßnahmen, die die Zwecke des integrierten Entwicklungskonzepts im jeweiligen Sanierungsgebiet unterstützen und die ohne die Förderung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang verwirklicht werden können.
Sie bekommen die Förderung für nichtinvestive Maßnahmen zur
- Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit,
- Integration von Migrantinnen und Migranten,
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
- Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier,
- Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen und Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements,
- Verbesserung des Stadtteilimages durch Erhöhung der Nutzungsvielfalt und Stärkung des Zusammenhalts im Quartier
- Stärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung und
- Belebung der (Quartiers-)Zentren.
Sie können die Förderung im Rahmen eines Verfügungsfonds, für den Einsatz eines Quartiersmanagements oder für sonstige geeignete nichtinvestive Maßnahmen – einzeln oder auch kombiniert – erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.000 je städtebauliches Erneuerungsgebiet. Noch nicht abgerechnete Förderungen aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) werden auf den Förderhöchstbetrag angerechnet.
Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kumulieren, jedoch keine Doppelförderung erhalten.
Ihren Antrag richten Sie bitte im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden an das zuständige Regierungspräsidium.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre geplanten Maßnahmen müssen einen konkreten Bezug zum städtebaulichen Erneuerungsgebiet aufweisen.
- Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung der Förderung nicht beginnen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vom 22. März 2022, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 4 vom 27. April 2022, S. 288; Ausschreibung für das Programmjahr 2023 vom 5. April 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Quartiersmanagement Ehrenamt Stadtteilbüro Integration Quartier Inklusion Bürgerhilfe Nachbarschaftshilfe Nahversorgung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nicht-investive-staedtebaufoerderung-vwv-nis
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