NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Kultur- und Kreativwirtschaft · Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung innovativer, marktreifer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Kultur- und Kreativbereich sowie im Bereich der Informationstechnologien umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Sie erhalten die Förderung

  • im Themenfeld „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ beispielsweise für folgende Vorhaben:disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation),
  • Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte,
  • innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität,
  • innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung,
  • innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion,
  • Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR),
  • Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (zum Beispiel Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces),
  • innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien,
  • Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification);
  • KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit,
  • KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen,
  • Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten,
  • Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext,
  • Sicherheit von KI-Systemen;
  • Informationstechnologien,
  • Mobilfunktechnologien (5G, 6G),
  • Cybersicherheitstechnologien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen), bis zu 90 Prozent,
  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und
  • für Großunternehmen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssenthematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
  • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
  • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
  • zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, und
  • von 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.

Termine

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 1.9.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 26.4.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 31.1.2025

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Stand 3. Mai 2023.

Von der Quelle genannte Themen: digital künstliche Intelligenz diigitale Transformation Technologien Gamification Interaktivität Cybersicherheit innovvativ

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · next-in-nrw

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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