Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.

Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird.

Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben finanzieren für

  • Miete und Personal,
  • Markteinführung des Produkts,
  • Forschung und Entwicklung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 36.000 EUR.

Bedingungen laut Quelle

Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer,

  • deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und
  • die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.
  • Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

Termine

Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Webseite „Gründerland Bayern – Start?Zuschuss!“ (siehe weiterführende Links).

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 650 vom 20. Dezember 2023; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 28. März 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 177 vom 17. April 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Techfirmen Digitalisierung Startkapital Gründungsförderung Start-ups Start?Zuschuss! Start? Zuschuss! Start Zuschuss StartZuschuss

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · neugruendungen-im-bereich-digitalisierung

Können Sie das beantragen?

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