Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Flugsicherheit, der Flugplatzinfrastruktur oder des Umweltschutzes am Flugplatz umsetzen oder neue Luftfahrttechnologien erforschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben im Bereich des Luftverkehrs.
Sie erhalten die Förderung in 2 Teilbereichen:
- Maßnahmen, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr haben: Fördergegenstände sindFlugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen,
- Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen,
- Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte,
- Hindernisfreiheit,
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb von Grundstücken, Planungsunterlagen und Gutachten sowie Planungsausgaben,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- je nach Maßnahme bis zu 65 % oder 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen beziehungsweise die mit der Instandhaltung und der Entwicklung des Flugplatzes betrauten juristischen Personen sowie
- für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um einen Flugplatz für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich Segelfluggelände handeln.
- Ihre Maßnahmen und Gegenstände, die Sie anschaffen wollen, müssen aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung, der Bedeutung für den Umweltschutz, für die Flugsicherheit, die Luftsicherheit oder den Flugsport erforderlich oder zweckmäßig sowie mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt sein.
- Sie erhalten keine Förderung fürMaßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Millionen (3.000.000) Passagierinnen und Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug, sowie
- Maßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise 60 Minuten Fahrzeit mit Personenkraftwagen, Bus oder Zug von Flugplätzen befinden, von denen aus ein Linienflugverkehr betrieben wird.
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn sie aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung für die Erforschung neuer Luftfahrttechnologien erforderlich oder zweckmäßig sowie mit dem für Verkehr zuständigem Ressort abgestimmt sind.
- Im Fall von Verbundvorhaben müssen die Beteiligten ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag regeln.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastrukturförderung Umweltschutz Investitionsförderung Flugsicherheit Flugplatzinfrastruktur
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · neue-luftfahrttechnologien-auf-flugplaetzen
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