Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Maßnahmeträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und soweit erforderlich Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich des Landes unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an Klimaveränderungen dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Erstellung von Landschaftsplänen nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung und, soweit erforderlich, zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft,
  • Umsetzung der nach LNatSchG gebilligten Handlungsprogramme der Naturparke und Biosphärenreservate,
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (nationale Naturmonumente, Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“) und in gesetzlich geschützten Biotopen,
  • sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms „Aktion Grün“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihrer Maßnahme zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor dem Beginn der Maßnahme über die untere Naturschutzbehörde bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Ihren Antrag für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt oder vergleichbarer Programme des Bundes oder des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE), für Veröffentlichungen im Bereich der naturwissenschaftlichen Landeskunde, wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten oder Pilot-/Modellprojekte richten Sie bitte an das zuständige Ministerium als oberste Naturschutzbehörde.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Träger der Naturparke und Biosphärenreservate,
  • gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ansaaten und Pflanzungen möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut durch.
  • Bei geschützten Flächen und Einzelbestandteilen der Natur müssen Sie sicherstellen, dass die Maßnahmen dem in der jeweiligen Verordnung festgelegten oder anderweitig durch die Naturschutzbehörden bestimmten Schutzziel/Schutzzweck nicht widersprechen.
  • Sie müssen erforderliche behördliche Genehmigungen jeweils vor Beginn der Maßnahme einholen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 11. Juli 2022, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 11 vom 31. August 2022; Informationen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Stand April 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Umweltschutz Investitionsförderung Naturschutz Naturpark Biosphärenreservat

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · naturschutz-und-landschaftspflege

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