Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

23. Juni 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. eines Jahres an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in einem Naturschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
  • Für geförderte Flächen müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung vorliegen.
  • Sie müssen die Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, für die Sie einen Ausgleich erhalten, im Bezugszeitraum einhalten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vom 29. Juni 2021, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 36 vom 18. Oktober 2021, S. 606; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Januar 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 9 vom 4. März 2024, S. 153.

Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Düngeverordnung Natura 2000 Einschränkung Landbewirtschaftung Grünlandfläche Bewirtschaftung Ausgleich

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

23. Juni 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · natura-2000-ausgleich-landwirtschaft

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