Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um den Radverkehr und andere Formen der individuellen Mobilität in Ihrer Gemeinde zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Sie erhalten die Förderung für
- Radverkehrsanlagen,
- Fußverkehrsanlagen,
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr,
- Service- und Rastplätze,
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze,
- Nahmobilitätskonzepte sowie
- sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das zuständige Ministerium legt die Förderhöhe jeweils für das Jahresprogramm fest.
Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei 20.000 EUR, bei Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5.000 EUR.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen, sowie
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie dazu beitragen,ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen,
- motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern,
- die Verkehrssicherheit zu verbessern und
- die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen.
Termine
Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm bitte bis zum 31.05. des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein. Im jährlich aufgelegten Jahresprogramm können Förderschwerpunkte festgelegt werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 50 vom 28. Dezember 2023, S. 1530.
Von der Quelle genannte Themen: Nahmobilität Individualverkehr Fahrradwege Gehwege Fußgänger
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nahmobilitaet
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