Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMVI)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

11. März 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen.

Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt:

  • Die Minderung der Partikelmasse (PM) beträgt mindestens 90 Prozent,
  • Die Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) beträgt mindestens 70 Prozent,
  • Die prozentualen Minderungsanforderungen der Partikelmasse (PM) und der Stickstoffemissionen (NOX) erreichen Sie durch eine gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:

  • für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
  • für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
  • maximal 300.000 EUR je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt.
  • Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Die Emissionsminderung können Sie durch eine Herstellererklärung oder durch messtechnische Nachweise einer zertifizierten Prüfstelle belegen oder bei der kombinierten Minderung durch messtechnische Nachweise.
  • Sie nutzen das Binnenschiff nach dem Einbau mindestens 3 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist).
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 9.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.3.2024, B5.

Von der Quelle genannte Themen: Binnenschiff Emissionsminderung Energieeffizienz Emissionsminderungseinrichtung Partikelmassenreduktion Stickstoffemissionsreduktion

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMVI)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

11. März 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · nachruestung-emissionsminderung-binnenschiffe

Können Sie das beantragen?

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