Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Nov. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie zum Umbau öffentlicher Räume planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Mobilitätskonzepte,
  • Radverkehrskonzepte,
  • Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV,
  • Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes,
  • Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen und
  • Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In einem 1. Schritt reichen Sie bitte Ihre Skizze als Interessenbekundung im Rahmen von Projektaufrufen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformularen zu dem jeweils festgelegten Stichtag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Bei positiver Bewertung können Sie im 2. Schritt nach Aufforderung Ihren Förderantrag stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung ausgewiesen sind, einschließlich umliegender funktionaler städtischer Gebiete im Sinne des jeweiligen Stadtentwicklungskonzepts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die jeweils aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021) beachten.
  • Ihr Vorhaben musszur nachhaltigen Verbesserung von Umweltbedingungen einschließlich der Verbesserung der Luftqualität, der Verringerung von Treibhausgas-, Feinstaub- und Lärmemissionen und
  • zur Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten (PZ5 SZ1) beitragen.
  • ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem Gestaltungs- und Nutzungsdefizite mit Bezug zur Umsetzung einer nachhaltigen städtischen Mobilität benannt sind, und
  • den Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung zur Erstellung des Konzeptes vorlegen.
  • ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und/oder ein Mobilitäts- oder Radverkehrskonzept und die konkrete Ableitung des Bauvorhabens aus dem jeweiligen Konzept vorlegen,
  • die Person, die für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen als Beauftrage oder Beauftragter zuständig ist, an der Planung beteiligen sowie
  • den Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung für die Durchführung des Bauvorhabens vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Parkkonzepte,
  • Parkhäuser und Tiefgaragen,
  • Planungs- und Baukosten für Anlagen der Elektromobilität und sonstige alternative Kraftstoffe,
  • Ausgaben für Grunderwerb,
  • Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Folgekosten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 18. Oktober 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 45 vom 7. November 2022, S. 1590.

Von der Quelle genannte Themen: Städte funktionale städtische Gebiete Stadtverkehr Stadtentwicklung Individualverkehr Fußwege Radwege barrierefrei ÖPNV

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Nov. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · nachhaltige-stadtentwickl-staedtische-mobilitaet

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