Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen
Förderdatenbank
Land Berlin
Berlin
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
21. Juni 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus
Was das Programm sagt
Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen.
Sie erhalten eine Förderung für
- Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS),
- die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb sowie
- die Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben.
Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind in der EU ansässige Unternehmen in Privatrechtsform als Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern im Land Berlin.
- Sie können für das Schiff eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorlegen.
- Sie setzen das Schiff normalerweise auf Berliner Gewässern ein.
- Wenn Sie das Schiff auf einen rein batterieelektrischen Antrieb oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb umrüsten, muss ein geeigneter Landstromanschluss vorliegen.
- Ihre Maßnahme darf nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.
Termine
Reichen Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS) sowie die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb bitte bis zum 31.8.2023 ein.
Anträge für die Förderung der Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb können Sie auf Grundlage gesondert veröffentlichter Förderaufrufe einreichen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 8. September 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 16. September 2022, S. 2425.
Von der Quelle genannte Themen: Elektroantrieb Binnenschiff Fahrgast Beförderung Luftschadstoff
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Berlin
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
21. Juni 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · nachhaltige-nach-um-ruestung-fahrgastschiffe
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