Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. Nov. 2019

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Ein Verband oder Verein

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Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte. Hierzu gehören vor allem Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege.

Gefördert werden

  • der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen,
  • erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme,
  • der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse),
  • erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 33.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch.
  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Nicht gefördert werden

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • der Landankauf,
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • der laufende Betrieb,
  • die Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 15. März 2019, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 6 vom 9. April 2019, S. 148; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 49 vom 27. Dezember 2023, S. 1421.

Von der Quelle genannte Themen: ländlich Infrastruktur Wirtschaftswege Wegenetz Verbindungsweg Bebauung Bewirtschaftung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. Nov. 2019

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · nachhaltige-modernisierung-laendlich-infrastruktur

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