Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Förderdatenbank
Bund (InitiativeMusik)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Freie Berufe · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Solokünstlerin oder Solokünstler, Band oder Musikunternehmen Musikprojekte oder Tourneen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Mit der Künstler:innenförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen, Solokünstler, Bands und Künstler- und Künstlerinnenensembles aus Deutschland bei der professionellen Umsetzung ihrer Musikprojekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern im Bereich der populären Musik – insbesondere Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik.
Diese Förderung unterstützt Sie bei der künstlerischen Weiterentwicklung und stärkt Ihre Sichtbarkeit auf dem Musikmarkt – mit dem Ziel, Ihre Professionalisierung langfristig zu fördern.
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein professionelles künstlerisches Vorhaben realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem:
- Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
- Audio- und audiovisuelle Produktionen
- Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
- Maßnahmen zur digitalen Veröffentlichung und Digitalisierung
- Promotion- und Marketingmaßnahmen
- Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen, bei denen mindestens 60 % der Auftritte in Deutschland stattfinden
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Förderanteil ist degressiv gestaffelt.
Sie können den Antrag entweder allein als freischaffende Musikerin / freischaffender Musiker oder gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft stellen – zum Beispiel mit einem Label, einem Management oder einer Bookingagentur. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Wohnsitz in Deutschland und der Nachweis einer professionellen Tätigkeit oder Zusammenarbeit.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Entscheidung über die Fördervergabe trifft ein unabhängiges Auswahlgremium der Initiative Musik auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Verwendungsprüfung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind:
- Musikerinnen und Musiker
- Interpretinnen und Interpreten
- Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles
Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
- Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
- Künstlerinnenmanagements und Künstlermanagements (Managementvertrag)
- Künstlerinnenagenturen und Künstleragenturen (Booking-/Agenturvertrag)
- Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Künstlerinnen und Künstler bzw. im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen.
- Das mitantragstellende Unternehmen muss einen nachweislich registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben.
Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).
Termine
Fristen werden auf der Website bekanntgegeben (siehe weiterführende Links). Pro Jahr gibt es 4 Förderrunden.
Anträge für die 75. Förderrunde konnten vom 11.09.2026 bis zum 05.10.2026 gestellt werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Programmbeschreibung der Initiative Musik gGmbH, Informationen der Initiative Musik gGmbH, Stand 28. Februar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Künstler Musiker Nachwuchsförderung Popularmusik Pop Rockmusik Jazz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (InitiativeMusik)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · musik-kuenstlerfoerderung
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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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