Förderung im Rahmen des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 ( VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)“
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Jan. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.
Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert.
Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:
- Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff,
- Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff,
- Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen,
- nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion,
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes.
Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 % und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände),
- Vereine und Stiftungen,
- Unternehmen.
Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie errichten die Modellregion Grüner Wasserstoff mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und setzen sie dort um.
- Sie decken mit dem Vorhaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette in der Modellregion ab.
- Die Erzeugung des Wasserstoffs, auch des zu beschaffenden, muss grundsätzlich zu 100 % durch erneuerbare Energien geschehen (sogenannter „grüner Wasserstoff“).
- Wenn Sie innovative Speicher- und Transportmöglichkeiten einsetzen, müssen Sie die zu erwartenden CO2-Emissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien/Anwendungen bilanzieren.
- Wenn Sie Wasserstofftankstellen errichten, muss dies mit der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) abgestimmt sein.
- Innerhalb der Modellregion demonstrieren Sie in einem integrierten Ansatz, wie verschiedene Anwendungen sinnvoll miteinander kombiniert und Synergien erzeugt werden können.
- In der wissenschaftlichen Begleitforschung setzten Sie sich mit übergeordneten Fragestellungen auseinander, setzen die einzelnen Teile der Modellregion systemisch in Beziehung und stellen die Ergebnisse der Modellregion in einen übergreifenden Rahmen.
- Konsortialpartnerinnen und -partner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Privatpersonen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 19. Januar 2022; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand Dezember 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Wasserstofftankstelle Speicher Demonstrationsprojekt Forschungsprojekt Erneuerbare Energien Wertschöpfungskette Mobilität Stromversorgung Verbundvorhaben
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Jan. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · modellregion-gruener-wasserstoff
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