Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen.

Die Förderung gliedert sich in 2 Teile:

  • Programmteil A: Gutachten, Konzepte und vorbereitende Untersuchungen
  • Programmteil B: Maßnahmen im Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestens EUR 15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen.

Haben Sie im vorvergangenen Jahr eine Fehlbetragszuweisung erhalten, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Gesamtkosten.

Im Programmteil A stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, IV 24.

Im Programmteil B stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Voraussetzungen im Programmteil A:Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen.
  • Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf.
  • Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung.
  • Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil.
  • Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung.
  • Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor.
  • Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.

Worauf dieser Datensatz beruht

Erlass vom 6. März 2013, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 13 vom 25. März 2013, S. 170; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 17. Juni 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 27 vom 5. Juli 2021, S. 1193; Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Dezember 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Energieeinsparung Klimaschutz Modernisierung Wohnen Nachhaltigkeit

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · modellprojekte-soz-wohnraumfoerderung

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