Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen
Förderdatenbank
Bund (BMEL)
Other
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
7. Okt. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Projekte in ländlichen Räumen planen, die den automatischen Datenaustausch oder die Datenintegration zwischen mindestens zwei digitalen Systemen ermöglichen und so die Daseinsvorsorge verbessern, können Sie hierfür eine Förderung bekommen.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Im Rahmen des Förderaufrufs sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) innovative Projekte, die zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beitragen, indem sie die Interoperabilität von digitalen Systemen, also den überwiegend automatischen Informationsaustausch und die Datenintegrationen von Software-, Daten- und Informationssystemen, ermöglichen.
Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an ländliche Landkreise und Kommunen, idealerweise im Verbund mit relevanten Akteuren, wie zum Beispiel kommunalen Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, angrenzenden Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereinen oder Verbänden. Diese sollten die Interoperabilität von digitalen Systemen und Anwendungen mit dem Ziel des überwiegend automatischen Daten- und Informationsaustausches, gegebenenfalls unter Verwendung neuer Mobilfunktechnologien, zum Zweck einer verbesserten Daseinsvorsorge voranbringen wollen. Dabei sollen vorhandene und neue Daten interoperabel verfügbar gemacht, ausgetauscht, verschnitten und ausgewertet werden, um Effizienzgewinne zu erzielen, Planungsprozesse zu optimieren und die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen mit innovativen digitalen Werkzeugen zu stärken.
Vor diesem Hintergrund können Sie sich mit Modell- und Demonstrationsvorhaben bewerben, die
- die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen in einem konkreten wiederverwertbaren Anwendungsfall durch innovative Lösungen zur Schaffung oder Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen steigern. Denkbar sind beispielsweise Bereitstellung, Austauschen und Auswerten vorhandener und neuer Daten, die Schaffung von Schnittstellen (APIs), unter Beachtung offener Standards zwischen und innerhalb von digitalen Systemen oder die Implementierung von Datenmanagementsystemen und datenverarbeitenden Systemen,
- dafür bereits bestehende Technologien, beispielsweise aus dem Bereich Smart City, unter anderem Internet-of-Things (IoT), urbane Datenplattformen (UDP), urbane Datenzwillinge (UDZ) oder Data Spaces, berücksichtigen und, sofern möglich, auf die spezifischen Herausforderungen und Rahmenbedingungen von ländlichen Räumen anpassen.
Ihr Projekt sollte innovative Lösungen entwickeln, die die Interoperabilität von digitalen Systemen für einen konkreten, menschenzentrierten und problembezogenen Anwendungsfall herstellen und/oder optimieren und damit die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen verbessern. Dabei sind in Ihrem Vorhaben mindestens zwei Datensysteme oder Datenquellen zusammenzuführen, mit dem Ziel, dass das empfangende System die Daten des sendenden Systems auch inhaltlich „versteht“ und direkt maschinell verarbeiten kann (semantische Interoperabilität).
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung setzt dieses Förderprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) um. Sie können sich bereits während der Antragstellung fachlich und administrativ durch das KomLE als Projektträger begleiten und beraten lassen.
Die Fördersumme beträgt bis zu 300.000 EUR pro Zuwendungsempfänger, die Durchführung von Verbundvorhaben wird befürwortet.
Für folgende Ausgaben können Sie eine Förderung bekommen:
- projektbedingt notwendiges, zusätzliches Personal beim Förderempfänger,
- die Vergabe von Aufträgen, zum Beispiel für Programmier- und Beratungsleistungen, soweit diese als Leistungen zur Bearbeitung projektbedingter Aufgaben oder zum Kompetenzaufbau in Auftrag gegeben werden,
- notwendige projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren,
- projektspezifisches, zusätzliches Material, das nicht zur Grundausstattung zählt,
- Reisekosten des Förderempfängers entsprechend dem Bundesreisekostengesetz für notwendige Reisen während der Vorhabendauer,
- notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
- notwendige projektspezifische Mieten.
Folgende Ausgaben werden nicht gefördert:
- der Erwerb von allgemeiner, nicht projektbedingter Ausstattung (insbesondere alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Büroeinrichtungen und mobile Endgeräte),
- Stammpersonal,
- Finanzierung des laufenden Geschäftes (einschließlich Infrastruktur und Querschnittsaufgaben) von bestehenden Einrichtungen,
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- der Erwerb von Immobilien.
Die Projekte können maximal bis zum 31.12.2027 laufen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, wie beispielsweise Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen.
Ihr Vorhaben muss in einer Kommune (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten et cetera) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden, beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken.
Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (zum Beispiel Landkreisen) zulässig, sofern sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen, beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken.
Ausgewählte Projektideen sollen eine möglichst breite regionale Vielfalt sowie unterschiedliche Bedarfe und strukturelle Rahmenbedingungen abdecken. Beim Auswahlverfahren kann daher die regionale Repräsentanz berücksichtigt werden.
Als Empfänger der Förderung sind Sie verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheids – dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen.
Projektideen, für deren Vorbereitung oder Umsetzung bereits Fördermittel des Bundes gewährt wurden oder gewährt werden sollen, sind nicht förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Termine
Bis zum 31.02.2025 können Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung Nr. 02/2024/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen“ vom 21. August 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30.09.24, B5
Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Von der Quelle genannte Themen: Interoperabilität digitaler Systeme, Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen, Nachhaltige Systeme in ländlichen Räumen, Datenaustausch zwischen digitalen Systemen, Digitale Plattformen für die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMEL)
Programm
Other
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
7. Okt. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · modell-und-demonstrationsvorhaben-daseinsvorsorge
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