Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
5. Juli 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie eine Mobilitästzentrale einrichten und betreiben möchten, die rund um das Thema Mobiltät informiert und berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Schaffung und dem Betrieb von Mobilitätszentralen im ÖPNV für nachhaltige Mobilitätsangebote.
Sie erhalten die Förderung für Mobilitätszentralen als Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen:
- individuelle Beratung von Menschen mit dem Ziel, dass diese verstärkt CO2-sparsame Beförderungsangebote nutzen,
- Erstellung persönlicher Fahrpläne zur Unterstützung einer CO2-sparenden Verkehrsmittelwahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer,
- individuelle Information über möglichst alle lokalen, regionalen und überregionalen Mobilitätsdienstleistungen auf Basis zeitgemäßer Technologielösungen,
- Initiierung, Koordination und Organisation von Fahrgemeinschaften,
- Ansprache und Beratung unterschiedlicher Zielgruppen (zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren), die dazu beitragen, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum Umweltverbund zu unterstützen, sowie
- allgemeine Beratung von insbesondere Unternehmen und Behörden bei der Erarbeitung von Konzepten, die dazu beitragen, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum Umweltverbund zu unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt
- im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent sowie
- im Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten. Der Zuschuss kann aus Landesmitteln um bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, die eine Mobilitätszentrale in Niedersachsen oder ein in Niedersachsen wirkendes Mobilitätsmanagement betreiben.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitäszentrale ist möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Beachten Sie bitte, dass bei interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedstaaten auch außerhalb der Europäischen Union und beziehungsweise oder anderen deutschen Ländern die Kooperation im Landesinteresse liegen und jede beteiligte Region die notwendigen Fördermittel selbst in die Kooperation einbringen muss.
- Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigt.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 5. Juli 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 24 vom 5. Juli 2023, S. 481.
Von der Quelle genannte Themen: ÖPNV Nahverkehr Umweltschutz Personenbeförderung Linienverkehr Verkehrsträger umweltfreundlich Mobiltätsangebot Mobiltätsberatung Mobilitätsmanagement
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
5. Juli 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · mobilitaetszentralen-2023
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