Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung.
Sie erhalten die Förderung für
- die Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb mit mindestens 5 Sitzplätzen für Fahrgäste, dazu gehören sowohl Fahrzeuge im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr oder flexible Bedienformen (Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi, Ruftaxi und Anruf- und Rufbus), wenn sie im ÖPNV eingesetzt werden oder diesen ergänzen,
- die Modernisierung von E-Bussen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Elektroantrieb stehen (zum Beispiel Batterietausch),
- Schulungen des Fachpersonals für den Umgang mit Elektrobussen,
- die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen,
- die Anschaffung und Installation der für den Betrieb der Busse mit elektrischem Antrieb notwendigen Infrastruktur sowie
- die Anschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge für die Wartung der Busse mit elektrischem Antrieb.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximal EUR 400,00 pro kW installierter Ladeleistung und maximal EUR 100.000 für den Netzanschluss pro Standort.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,
- Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowie
- sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Elektrobusse, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen in Hessen im ÖPNV eingesetzt werden; wenn die Landesgrenze überschritten wird, muss die zeitliche und räumliche Nutzung in Hessen überwiegen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für die geförderten Busse und die geförderte Infrastruktur beachten.
- Die Gesamtausgaben Ihrer Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
- Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck (zum Beispiel Werkstatt-, Transport- oder Unterstützungsfahrzeuge),
- Ausgaben fur Innenausstattung oder Reparaturen (zum Beispiel Überholung von Sitzen) und
- die Nachrüstung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Antrieb.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 13. April 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17 vom 26. April 2021, S. 553; Merkblatt der HA Hessen Agentur GmbH vom 8. Juni 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastruktur Energieeffizienz Elektromobilität Klima Elektrobus ÖPNV Elektroantrieb Bus Ladeinfrastruktur Tankinfrastruktur
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · mobilitaetsfoerdergesetz-elektrobusse
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
