Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als im Katastrophenschutz beteiligte Hilfsorganisation.
Sie erhalten die Förderung für
- die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung,
- die Übernahme der Trägerschaft der Katastrophenschutzeinheiten, Werbung und Ausbildung für Helfende und gegebenenfalls deren Unterbringung,
- die Beschaffung von Ausstattung,
- Maßnahmen der Nachwuchsarbeit der privaten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie im Schülersanitätsdienst,
- den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE für ehrenamtlich Helfende im Katastrophenschutz und
- die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen einschließlich Erwerb, Um- und Anbau.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bis zum 30.11. für das folgende Jahr bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Stellen Sie Ihren Antrag für den Erwerb von Führerscheinen bitte bis zum 31.3. des Haushaltsjahres und für die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten bis zum 31.3. für das folgende Jahr. Antragsstelle ist jeweils die Landesdirektion Sachsen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- die im Katastrophenschutz mitwirkenden Leistungserbringer und privaten Hilfsorganisationen,
- die Träger von Katastrophenschutzeinheiten und der Medizinischen Task Force sowie
- Landkreise, kreisfreie Städte und Rettungszweckverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung müssen Sie eine Überlassungsvereinbarung abschließen.
- Für Anschaffungen können Sie nur eine Förderung erhalten, wenn die Ausstattungsgegenstände in der vom Staatsministerium des Innern aufgestellten Liste enthalten sind.
- Aufgaben und Inhalte der Nachwuchsarbeit müssen sich am Katastrophenschutz orientieren und eine begrenzte, altersgerechte Einsatzfähigkeit berücksichtigen.
- Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE setzt voraus, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt und die ehrenamtlich helfende Person bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 11. Juli 2011, Sächsisches Amtsblatt Nr. 31 vom 4. August 2011, S. 1051; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023, S. 1583.
Von der Quelle genannte Themen: Katastrophenschutz Hilfsorganisationen Helferausbildung Unglück Ausrüstung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · mitwirkung-katastrophenschutz
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