De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor

de-minimis-beihilfen-im-fischerei-und-aquakultur · Förderdatenbank

ProgrammOther
SchließtKein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
FördergeberEuropäische Union

Was das Programm sagt

Die De-minimis-Verordnung legt einen Schwellenwert fest, bis zu dem nationale Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor als Maßnahmen angesehen werden, die nicht dem Anmeldeverfahren gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterliegen. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm.

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Die Programmdaten stammen aus offiziellen Quellen: dem EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission, sowie der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit keinem der beiden Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem der beiden unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.

Kostenlos starten