Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben.

Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung

  • in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,
  • in sozialrechtlichen Fragen,
  • als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
  • zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen,
  • zum Gewaltschutz,
  • über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,
  • bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,
  • über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 60.000 EUR pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 % Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt.

Sie müssen die Förderung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen.

Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen:

  • erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, oder eine vergleichbare Ausbildung,
  • interkulturelle Kompetenz,
  • Sozial- und Methodenkompetenz,
  • Gleichstellungskompetenz und
  • beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 19. Januar 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 4 vom 2. Februar 2022, S. 147; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 9. Januar 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 6 vom 9. Januar 2024, S. 1.

Von der Quelle genannte Themen: Migration Beratung Integration Rückkehr Eingliederung Reintegration

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · migrationsberatung-niedersachsen

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