Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten:
- Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum,
- Neubau von barrierearmen Mietwohnraum,
- Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowie
- Neubau von Kindertagesstätten.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweise
- bis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Gemeinden,
- Kreise,
- Gemeindeverbände,
- sonstige Körperschaften und
- Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.
- Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.
- Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.
- Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein:Zugang zum Gebäude,
- Aufzug,
- Zugang zu den Wohnungen,
- Raumgeometrie der Wohnungen,
- Sanitärräume,
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.
Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der L-Bank vom 1. Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Energieeinsparung Wohnungsnot Wohnraummangel einkommensschwach Ehepaare Familien Kinder Senioren bezahlbarer Wohnraum barrierearm energieeffizient Kindertagesstätte betreues Wohnen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · mietwohnungsfinanzierung-l-bank-leben-wohnen
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