Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Mai 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines odeer mittleres landwirtschaftliches Unternehmen oder Unternehmen des Garten- oder Weinbaus eine Versicherung gegen mindestens 2 witterungsbedingte Risiken wie Hagel, Frost, Sturm oder Starkregen abschließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.
Sie erhalten die Förderung bei einem neu abgeschlossenen Mehrgefahrenversicherungsvertrag wie auch bei Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens jährlich bis zum 15.5. schriftlich und elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Legen Sie Ihrem Antrag bitte das Angebot eines Versicherungsunternehmens bei.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus mit Betriebssitz und Flächen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Versicherung, für die Sie eine Förderung beantragen, muss folgende Regelungen enthalten:Selbstbehalt mindestens 20 Prozent,
- Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem landwirtschaftliche, garten- und weinbauliche Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und landwirtschaftliche, garten- und weinbauliche Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 18 vom 23. Mai 2023, S. 463; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 47 vom 4. Dezember 2023, S. 1357.
Von der Quelle genannte Themen: Absicherung Versicherungsschutz Sturmschaden Freilandgartenbau Risikovorsorge Wetterextrem Klimawandel
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Mai 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · mehrgefahrenversicherung
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