Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Hessen in die ökologische Entwicklung von Gewässern oder in den Hochwasserschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern.
Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung an Gewässern, die im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthalten sind,
- Herstellung der Durchgängigkeit zwischen den Gewässern, vor allem indem Sie Anlagen zum Fischauf- und -abstieg errichten oder Querbauwerke rück- oder umbauen,
- Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern, bei denen ein besonders begründetes ökologisches Interesse an der Renaturierung besteht,
- innovative Projekte, die zum Erreichen eines guten ökologischen Zustands oder Potenzials von Gewässern und zum Hochwasserschutz beitragen,
- Ablösen von Wasserrechten,
- Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und konzeptionelle Ausarbeitungen.
Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind:
- innerörtlicher Ausbau von Gewässern,
- Erweiterung und Neubau von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern,
- Errichtung, Erweiterung und andere Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken,
- vorbeugender Hochwasserschutz durch potenzielle Retentionsräume (Rückhalteräume),
- Pläne und Karten für ein besseres Hochwassermanagement,
- Gewässerunterhaltung und Beseitigung von Hochwasserschäden.
Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben musszur Erreichung des Förderzwecks – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit – erforderlich sein,
- den rechtlichen Vorgaben entsprechen,
- die Erfordernisse des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 7 vom 13. Februar 2023, S. 263.
Von der Quelle genannte Themen: Ökosystem Seen Flüsse Bäche Naturschutz Hochwasserschutz Gewässerentwicklung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · massnahmen-zur-gewaesserentwicklung-und-zum-hochw
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