Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

Offen

Förderdatenbank

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Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

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Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu.

Die Förderung erhalten Sie für

  • kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums,
  • Anschaffungen für Museen, Bibliotheken, Archive und ähnliche Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Bestandes,
  • wissenschaftliche Projekte zur Vertreibung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern,
  • Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Vereine,
  • Verbände und
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,

die Kulturgut mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern pflegen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss den folgenden Zwecken dienen:Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungs- und Fluchtgebiete,
  • Austausch und Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge,
  • Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Eingliederung von Vertriebenen,
  • Kontaktpflege zu Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen in den Herkunftsgebieten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit hauptsächlich touristischem, geselligem oder politischem Charakter.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Justizministeriums vom 20. August 2015, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 34 vom 31. August 2015, S. 518; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Justizministeriums vom 4. Dezember 2020, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 53 vom 21. Dezember 2020, S. 616.

Von der Quelle genannte Themen: Kultur Vertreibung Spätaussiedler Flüchtling Flucht Kulturschatz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · massnahmen-projekte-bundesvertriebenengesetz

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