Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Feb. 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie eine Förderung für

  • Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart, einschließlich Seilbahnen, und nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
  • Reaktivierung von Schienenstrecken,
  • Haltestellen, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen und Bahnhöfe,
  • Beschleunigungs- und Informationssysteme,
  • Beschaffung von elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen (Fahrzeuge),
  • Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs,
  • Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen,
  • Nachrüstung von Häfen und Hafenanlagen mit notwendiger Ausstattung für Landstromanschlüsse.

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)“ erhalten Sie eine Förderung für

  • verkehrswichtige innerörtliche Straßen,
  • verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen,
  • Kreisstraßen,
  • Tempo-30-Zonen,
  • Verkehrsbeeinflussungs-, Parkleitsysteme und digitale Parkraumbewirtschaftung,
  • Lichtsignalanlagen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG),
  • Rad- und Fußverkehrsanlagen,
  • Carsharingstationen,
  • Fahrradverleihstationen,
  • Umsteigeparkplätze,
  • Quartiersgaragen,
  • Fahrstreifen für Busse und eigenständige Busstraßen,
  • Straßenanbindungen von Güterverkehrszentren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie die Fördermaßnahme spätestens bis zum 31.3. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement anmelden. Wird die Maßnahme in das Programm aufgenommen, können Sie Ihren Antrag stellen.

Davon abweichend ist das Antragsverfahren für die Fördermaßnahmen „Beschaffung von Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ und „Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten“ einstufig. Richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die HA Hessen Agentur GmbH.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Gemeinden,
  • Landkreise,
  • kommunale Zusammenschlüsse,
  • die Verkehrsverbünde,
  • Verkehrsunternehmen (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU) und
  • sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Maßnahmen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei Ihrer Maßnahme um ein abgegrenztes Projekt mit eigenem Verkehrswert handelt.
  • Wenn für Ihre Maßnahme fachrechtliche Zulassungen erforderlich sind, müssen diese vor der Bewilligung vorliegen.
  • Sie dürfen mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen, bevor der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt grundsätzlich 15 Jahre, für bestimmte Maßnahmen gelten gesonderte Fristen.
  • Beachten Sie bitte darüber hinaus die für die einzelnen Fördermaßnahmen geltenden besonderen Voraussetzungen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 13. April 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17 vom 26. April 2021, S. 553.

Von der Quelle genannte Themen: Verkehr Mobilität Straßenverkehr ÖPNV Verkehrssystem Nahverkehr Verkehrsinfrastruktur Verkehrstechnik Bahn Eisenbahn Schienenverkehr Carsharing Fahrradstation Parkplätze

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Feb. 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · massnahmen-mobiltaetsfoerdergesetz

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.