Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung vorhandener sowie Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von wildlebenden Tieren und Standorten von wildlebenden Pflanzen,
  • Ankauf von Maschinen, Geräten und in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeugen zur Durchführung und Überwachung der Maßnahmen,
  • Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges,
  • Aufbau von Zucht- und Auswilderungsstationen, sofern sie den Zielen des Artenhilfsprogramms dienen,
  • Tierarztkosten und Medikamente,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Werkverträge zur Daten erfassenden und/oder organisatorischen Begleitung von Schutzmaßnahmen,
  • Personalkosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im Antrag führen Sie die beabsichtigten Schutzmaßnahmen und genaue Angaben über die Verwendung der beantragten Mittel auf.
  • Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 16. Januar 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 8 vom 19. Februar 2024, S. 255.

Von der Quelle genannte Themen: Artenschutz Naturschutz Tierart Pflanzenart

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · massnahmen-des-artenschutzes

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