Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
10. Apr. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Was gefördert wird
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:
- Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
- Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
- Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Sie können für diese Leistungen je FuE-Projekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.
Bedingungen laut Quelle
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
- Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt.
- Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Kooperationsprojekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
- Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
- Sie haben für dieses FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
- Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).
Termine
Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts stellen.
Von der Quelle genannte Themen: ZIM Markteinführung Vermarktungszuschuss Messeförderung Innovation Innovationsberatung ZIM Produktdesign Förderung Unterstützung Markteintritt
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
10. Apr. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · markteinfuehrungskosten-fue-kooperationsprojekte
Können Sie das beantragen?
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