LWL-Budget für Arbeit
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Eine Privatperson · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen oder sich als Mensch mit Behinderung für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:
- Beschäftigte in westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei anderen Leistungsanbietern,
- Menschen mit wesentlicher Behinderung, für die das sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis eine Alternative zur Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern darstellt,
- junge Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen oder aus integrativer Beschulung,
- beruflich besonders betroffene arbeitsuchende Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose.
Folgende Leistungen können Sie bekommen:
- laufende Leistungen für Werkstattwechselnde,
- eine Inklusionsprämie,
- ein Inklusionsbudget sowie
- laufende Leistungen für Werkstattalternativfälle.
Bestandteil des LWL-Budgets für Arbeit sind außerdem Leistungen aus dem LWL-Budget für Ausbildung: Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten die Förderung für ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildunglehrgang mit Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer westfälisch-lippischen WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
- laufenden monatlichen Leistungen für Werkstatt-Wechslende und Werkstatt-Alternativfälle je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes,
- Inklusionsprämien bis zu EUR 4.000 und ist bei
- Inklusionsbudgets abhängig vom individuellen Bedarf.
Einen Lohnkostenzuschuss können Sie für bis zu 5 Jahre erhalten. Bei einem Lohnkostenzuschuss für Werkstatt-Wechsler ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbewilligung möglich.
Im Rahmen des LWL-Budgets für Ausbildung können Sie unter anderem die Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung einschließlich Ihres Anteils als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrages zur Unfallversicherung sowie die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erhalten.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Inklusionsamt Arbeit.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- bei laufenden Leistungen für Werkstattwechslende und -alternativfälle, für die Inklusionsprämie sowie für das LWL-Budget für Ausbildung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen,
- für das Inklusionsbudget: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können einen Lohnkostenzuschuss und eine Inklusionsprämie erhalten, wenn es sich um unbefristete oder für mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Die zu fördernde Person muss mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, bei Inklusionsbetrieben 12 Stunden.
- Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss tariflich oder ortsüblich sein und/oder dem Mindestlohngesetz entsprechen.
- Möchten Sie eine Förderung aus dem Inklusionsbudget beantragen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Westfalen-Lippe haben.
- Sie setzen die Fördermittel nur für Menschen mit Behinderung ein, bei denen die vorrangigen Förderleistungen für die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausreichen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien und Durchführungshinweise des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 1. Januar 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Behinderte Beruf Eingliederung Arbeitsmarkt Integration Inklusion Ausbildung schwerbehindert
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lwl-budget-arbeit-inklusion-nrw
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