LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Privatperson · Eine Kommune · Ein Unternehmen · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:
- Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern,
- schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler,
- Menschen mit seelischer Behinderung sowie
- Menschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.
Sie erhalten die Förderung
- durch Lohnkostenzuschüsse,
- für Berufsbegleitung und Jobcoaching,
- durch Einstellungsprämien,
- durch Ausbildungsprämien sowie
- durch Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
- Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, bis zu 100 Prozent,
- Einstellungsprämien bis zu EUR 7.000,
- Ausbildungsprämien bis zu EUR 4.000,
- Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen,
- bei Berufsbegleitung und Jobcoaching sowie Budgetleistungen: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten Förderleistungen nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
- Die Arbeitsverhältnisse müssen mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen sein.
- Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss dem Mindestlohngesetz entsprechen.
- Budgetleistungen als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen im Verbandsgebiet des LVR haben.
- Sie erhalten Fördermittel nur dann, wenn Sie nicht Leistungen von anderer Seite für denselben Zweck erhalten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), Stand 13. Januar 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Behinderte Beruf Eingliederung Arbeitsmarkt Integration Inklusion Ausbildung schwerbehindert
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lvr-budget-arbeit-aktion-inklusion-nrw
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