Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Juni 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in den Neubau oder Ausbau von Fernwärme- und Kälteversorgungssystemen investieren, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei dem Neubau und Ausbau von Wärmeversorgungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
- Energieerzeugungsanlagen, die Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen (beispielsweise Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, industrielle Abwärme),
- Fernwärme- und Kälteverteilnetze,
- Wärme- und Kältespeicher in den entsprechenden Netzen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Erzeugungsanlagen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
- Verteilnetze bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
- Wärme- und Kältespeicher bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss bei kleinen Unternehmen auf maximal 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden.
Die Investitionskosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 und dürfen höchstens EUR 1 Million betragen.
Sie können die Förderung pro Wärmenetz nur einmal in Anspruch nehmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme postalisch oder online über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts, insbesondere bundes-, landes- und gemeindeunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich kommunale Versorgungsunternehmen,
- juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben eine CO2-Einsparung gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielen. Hierzu ermitteln Sie die CO2-Einsparung anhand einer Gegenüberstellung der CO2-Emissionen der Referenzvariante und Ihres beantragten Projektes.
- Sie versorgen Dritte (mindestens 10 Anschlüsse) mit dem zu fördernden Netz.
- Ihr Netz darf ein Temperaturniveau von maximal 95° C nicht überschreiten.
- Die berechneten Wärmeverluste bei einem neuen Netz und die tatsächlichen Wärmeverluste des bestehenden Netzes dürfen 20 Prozent nicht überschreiten.
- In Ihrem Wärmenetz müssen die genutzten Wärmequellen mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beiden bestehen.
- Energieerzeugungsanlagen müssen Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen.
- Ein Wärmespeicher wird normalerweise in einem Wärmenetz vorausgesetzt. Die mittleren Wärmeverluste Ihres Speichers dürfen einen Wert von 15 Watt pro Quadratmeter Behälteroberfläche nicht erreichen.
- Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 2. Mai 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 22 vom 30. Mai 2023, S. 1249.
Von der Quelle genannte Themen: Erneuerbare Energien Wärmenetze Wärmeversorgung Kälteversorgung Wärmespeicher Kältespeicher Abwärme Geothermie Solarenergie Umweltwärme
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Juni 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lpw-21-27-nachhaltige-waermeversorgungssysteme
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