Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

27. Juni 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie in den Neubau oder Ausbau von Fernwärme- und Kälteversorgungssystemen investieren, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei dem Neubau und Ausbau von Wärmeversorgungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

  • Energieerzeugungsanlagen, die Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen (beispielsweise Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, industrielle Abwärme),
  • Fernwärme- und Kälteverteilnetze,
  • Wärme- und Kältespeicher in den entsprechenden Netzen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Erzeugungsanlagen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
  • Verteilnetze bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden,
  • Wärme- und Kältespeicher bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; liegt ein besonderes landespolitisches Interesse vor, kann der Zuschuss bei kleinen Unternehmen auf maximal 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten durch Landesmittel aufgestockt werden.

Die Investitionskosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 und dürfen höchstens EUR 1 Million betragen.

Sie können die Förderung pro Wärmenetz nur einmal in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme postalisch oder online über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, insbesondere bundes-, landes- und gemeindeunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich kommunale Versorgungsunternehmen,
  • juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU werden Sie bevorzugt gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit Ihrem Vorhaben eine CO2-Einsparung gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielen. Hierzu ermitteln Sie die CO2-Einsparung anhand einer Gegenüberstellung der CO2-Emissionen der Referenzvariante und Ihres beantragten Projektes.
  • Sie versorgen Dritte (mindestens 10 Anschlüsse) mit dem zu fördernden Netz.
  • Ihr Netz darf ein Temperaturniveau von maximal 95° C nicht überschreiten.
  • Die berechneten Wärmeverluste bei einem neuen Netz und die tatsächlichen Wärmeverluste des bestehenden Netzes dürfen 20 Prozent nicht überschreiten.
  • In Ihrem Wärmenetz müssen die genutzten Wärmequellen mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beiden bestehen.
  • Energieerzeugungsanlagen müssen Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen.
  • Ein Wärmespeicher wird normalerweise in einem Wärmenetz vorausgesetzt. Die mittleren Wärmeverluste Ihres Speichers dürfen einen Wert von 15 Watt pro Quadratmeter Behälteroberfläche nicht erreichen.
  • Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 2. Mai 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 22 vom 30. Mai 2023, S. 1249.

Von der Quelle genannte Themen: Erneuerbare Energien Wärmenetze Wärmeversorgung Kälteversorgung Wärmespeicher Kältespeicher Abwärme Geothermie Solarenergie Umweltwärme

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

27. Juni 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-nachhaltige-waermeversorgungssysteme

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