Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

27. Juni 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten.

Sie bekommen die Förderung für ein Vorhaben in jeweils einer der folgenden Entwicklungsstufen eines digitalen Spiels:

  • Modul 1: Konzeptentwicklung,
  • Modul 2: Prototypentwicklung,
  • Modul 3: Produktion.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens

  • EUR 20.000 für eine Konzeptentwicklung (Modul 1),
  • EUR 100.000 für eine Prototypentwicklung (Modul 2) sowie
  • EUR 200.000 für die Produktion (Modul 3).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und digital über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet.
  • Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können. Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben.
  • Ihr zu förderndes digitales Spiel mussden Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen,
  • eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein,
  • die im „Kulturtest“ abgefragten Kriterien erfüllen,
  • einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14. Juni 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 27 vom 3. Juli 2023, S. 1613; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16. Februar 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 11 vom 11. März 2024, S. 387.

Von der Quelle genannte Themen: Serious Games interaktiv Spielentwicklung Konzept Prototyp Produktion Gamedesign marktreif

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

27. Juni 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-foerderung-digitale-spiele

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.