Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. März 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie in urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten sanieren und versiegelte oder mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung revitalisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, die die Überführung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie versiegelten oder mindergenutzten Flächen oder Flächen aus sonstiger Nutzung (zum Beispiel Militär) in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins vorbereiten. Darüber hinaus sind auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und im Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen förderfähig.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungs- und Planungsleistungen,
  • Altlastensanierung (Dekontamination oder Sicherung),
  • Beseitigung von Bodenverunreinigungen,
  • fachgerechter Rückbau und Entsorgung von unterirdischen oder oberirdischen baulichen Anlagen,
  • fachgerechter Abtransport und, sofern erforderlich, Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Wasser,
  • besondere Anforderungen während des Vorhabens, wie Wasserhaltungsmaßnahmen, Tiefgründung, Arbeitsschutz, Sicherung von Deponiegas.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die jeweils aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021) beachten.
  • Ihr Vorhaben zur Flächenrevitalisierung musszur ökologischen Aufwertung im Rahmen der geplanten Nachnutzung der Fläche und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung beziehungsweise des Klimaschutzes beitragen,
  • die Schadstoffbelastung in Boden und Grundwasser senken.
  • ein Gutachten zur Grundstückswertermittlung einschließlich Ausführungen zur Wertsteigerung der Fläche nach Sanierung beziehungsweise Revitalisierung der Fläche sowie
  • ein Nachnutzungskonzept zur ökologischen Aufwertung der Fläche vorlegen.
  • Die zuständige Behörde muss die Durchführung der Sanierung angeordnet haben oder Ihre Verantwortlichkeit nach § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) festgestellt haben.
  • Die zu sanierende Fläche muss in das Bodenschutz- und Altlastenkataster der dafür zuständigen unteren Bodenschutzbehörde aufgenommen sein.
  • Zur Durchführung beziehungsweise Koordinierung/Projektsteuerung der Sanierung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen sind zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG zu beauftragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Grundstückserwerb und Nebenkosten für den Grundstückserwerb (beispielsweise Wertgutachten),
  • Investitionen der Nachnutzung,
  • Folgekosten (einschließlich Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten).

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 31. Januar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 10 vom 6. März 2023, S. 637.

Von der Quelle genannte Themen: Flächenrecycling Altlastensanierung Wiedernutzbarmachung Nachnutzung Untersuchungsmaßnahmen Bodenschutz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. März 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-flaechenrevitalisierung-altlastensanieru

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