Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Jan. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule anwendungsnahe Forschungsprojekte, Transformationsvorhaben, den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und -netzwerken in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule bei dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen für die Energiewende und den Klimaschutz in Wissenschaft und Wirtschaft, bei Innovationstätigkeiten für den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft, bei Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie bei dem dafür erforderlichen Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierende Schlüsseltechnologien.
Sie bekommen die Förderung für
- Forschungsvorhaben,
- Durchführbarkeitsstudien,
- anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen,
- Verbundvorhaben,
- innovationsorientierte Netzwerke,
- neuartige Strukturen des Technologietransfers.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Höhe des Zuschusses
- bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung,
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
Der Zuschuss kann für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um bis zu 10 sowie für Verbundvorhaben um bis zu 15 Prozent, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, erhöht werden.
Für Forschungsinfrastrukturen, innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die Höchstbeträge je Unternehmen und Vorhaben sind wie folgt festgelegt:
- EUR 35 Millionen für Vorhaben der industriellen Forschung,
- EUR 25 Millionen für Vorhaben der experimentellen Forschung,
- EUR 8,25 Millionen für Durchführbarkeitsstudien,
- EUR 35 Millionen für Forschungsinfrastrukturen,
- EUR 10 Millionen für Innovationscluster.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie bitte Ihre Projektvorschläge vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Ihren Projektvorschlag für „innovationsorientierte Netzwerke“ richten Sie bitte zu bestimmten Stichtagen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes,
- ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand beziehungsweise Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird,
- Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben mussInnovationspotenzial oder einen innovativen Charakter (Innovationsgrad) aufweisen,
- einen Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH (Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende & grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft sowie Digitale Wirtschaft) unter Ausrichtung auf die Bedarfe der regionalen Wirtschaft haben,
- eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen,
- das Ziel der Landesregierung unterstützen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen,
- die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 4. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2023, S. 3020.
Von der Quelle genannte Themen: Technologieförderung Innovationsförderung Investitionsförderung Zukunftstechnologie
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Jan. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lpw-21-27-fit-richtlinie
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