Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
13. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe.
Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
- Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen) sowie
- Modernisierung Ihrer Betriebsstätte, sofern Sie ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb (Hotel oder hotelähnlicher Betrieb) sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Bei Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses
- für kleine Unternehmen im C- und im D-Gebiet bis zu 20 Prozent und
- für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bis zu 10 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 35.000 je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) beziehungsweise Ausbildungsplatz.
Bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes beträgt die Höhe des Zuschusses
- für kleine Unternehmen im C-Gebiet bis zu 25 Prozent und im D-Gebiet bis zu 20 Prozent und
- für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bis zu 10 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000 je Vorhaben.
Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen bei allen Vorhaben mindestens EUR 250.000, bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes mindestens EUR 50.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben muss nach Maßgabe des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe (Teil II Abschnitt A) förderfähig sein.
- Ihr Vorhaben muss einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten haben.
- Sie müssen 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.
- Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze.
- Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen.
- Ihr Investitionsvorhaben der Tourismuswirtschaft muss folgende Kriterien erfüllen:Es handelt sich um ein Vorhaben eines Hotels oder hotelähnlichen Betriebs mit 10 oder mehr Betten und mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung.
- Sie führen die Investitionen in einer Gemeinde mit ausreichender touristischer Bedeutung (normalerweise anerkannte Kur- und Erholungsorte) durch.
- Ihr Modernisierungsvorhaben zielt unmittelbar auf eine Qualitätssteigerung (Hebung des Komfortstandards) und/oder Erweiterung des Angebotsspektrums ab und ist demnach geeignet, Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, neue Gästezielgruppen zu erschließen und eine ganzjährig gesteigerte Auslastung zu unterstützen.
- Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Ihr Vorhaben muss mit der jeweils geltenden Tourismusstrategie der Landesregierung sowie den örtlichen/regionalen Tourismusentwicklungszielen im Einklang stehen..
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
- Ferienwohnungen-, -häuser und -appartements,
- Gaststätten, Restaurants, Bars, Diskotheken, Freizeiteinrichtungen wie Fitnesscenter, Saunen, Bowling- und Kegelbahnen, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Indoorspielhallen,
- Camping- und Wochenendplätze,
- Errichtungs-, Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhaben auf der Insel Sylt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 28. November 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2022, S. 1939.
Von der Quelle genannte Themen: Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Zuschüsse Beherbergungsbetriebe Tourismus
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
13. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lpw-21-27-einzelbetriebliche-investition-grw
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